Ist das Verbrennen von Gartenabfällen überhaupt erlaubt?

Ob Sie Ihre Gartenabfälle verbrennen dürfen, hängt von vielen Faktoren ab und ist keineswegs bundesweit einheitlich geregelt. Grundsätzlich gilt: Die Entsorgung über die kommunale Grünschnittsammlung oder über spezielle Container für Gartenabfälle ist die bevorzugte und oft einzige legale Methode. Dennoch gibt es Ausnahmen, die sich meist auf das reine Verbrennen von pflanzlichen Resten im eigenen Garten beziehen, um diese zu entsorgen.

  • Verbrennung ist oft nur unter strengen Auflagen erlaubt.
  • Bevorzugt sind kommunale Entsorgungswege.
  • Regelungen variieren stark je nach Bundesland und Gemeinde.
  • Gesetzliche Grundlagen finden sich oft in Abfallgesetzen und Verordnungen.

Die primäre gesetzliche Grundlage bildet in Deutschland das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das die Verwertung von Abfällen vor die Beseitigung stellt. Das bedeutet, dass Gartenabfälle grundsätzlich recycelt oder kompostiert werden sollen. Nur wenn dies nicht möglich ist oder unverhältnismäßig wäre, kann eine Beseitigung, zu der auch das Verbrennen zählt, unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht gezogen werden. Dies schließt jedoch die unkontrollierte Verbrennung auf dem eigenen Grundstück meist aus.

Bevor Sie überhaupt daran denken, pflanzliche Abfälle im Garten zu verbrennen, sollten Sie sich unbedingt bei Ihrer zuständigen Gemeinde oder der örtlichen Naturschutzbehörde erkundigen. Oft sind für solche Aktionen Genehmigungen erforderlich, oder es gelten spezifische Verbote, die das Verbrennen gänzlich untersagen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Brandschutz, Luftreinhaltung und die Geruchsbelästigung für Nachbarn spielen eine wesentliche Rolle.

Gesetzliche Grundlagen und Verordnungen

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) legt die Hierarchie der Abfallbehandlung fest: Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung (z. B. energetisch) und Beseitigung. Gartenabfälle fallen unter pflanzliche Abfälle, die theoretisch kompostierbar oder anderweitig verwertbar sind. Die Regelungen zur Verbrennung sind nicht bundeseinheitlich, sondern oft in Landes- und kommunalen Verordnungen zu finden. Hierzu zählen:

  • Landes-Abfallgesetze: Diese können spezifische Bestimmungen für die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen enthalten.
  • Satzungen der Gemeinden: Viele Kommunen haben eigene Satzungen zur Abfallentsorgung, die das Verbrennen von Gartenabfällen entweder erlauben (mit Auflagen) oder verbieten.
  • Gefahrenabwehrverordnungen: Diese können aus Gründen des Brandschutzes das offene Verbrennen von Material untersagen.

Die Bundesländer haben hier unterschiedliche Ansätze. So gibt es in einigen Bundesländern, wie beispielsweise in Teilen von Brandenburg oder Sachsen, immer noch Regelungen, die das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen unter bestimmten Bedingungen erlauben, während es in dicht besiedelten Gebieten oder anderen Bundesländern fast überall verboten ist. Ein häufiges Missverständnis ist, dass das Verbrennen auf dem eigenen Grundstück immer erlaubt sei. Dies ist selten der Fall.

Wann ist das Verbrennen von Gartenabfällen erlaubt?

Die Erlaubnis zum Verbrennen von Gartenabfällen ist an strenge Auflagen geknüpft und oft an Ausnahmeregelungen gebunden, die sich primär auf bestimmte Situationen und Orte beziehen. Ein entscheidender Faktor ist, ob es sich um eine geplante Verbrennungsaktion zur Abfallentsorgung handelt oder um ein kleines, kontrolliertes Lagerfeuer, das als Brauchtumsfeuer deklariert wird. Für reine Abfallverbrennung sind die Hürden hoch.

Wo ist es erlaubt? Die meisten Regelungen finden sich in den Landesgesetzen und Satzungen der Gemeinden. In einigen Bundesländern ist das Verbrennen von trockenen pflanzlichen Abfällen auf dem Grundstück, auf dem sie angefallen sind, grundsätzlich möglich, wenn keine andere zumutbare Entsorgungsmöglichkeit besteht und das Feuer nicht zur Geruchs- oder Rauchbelästigung der Nachbarschaft führt. Dies ist jedoch zunehmend die Ausnahme und bedarf oft einer vorherigen Anzeige oder Genehmigung bei der zuständigen Behörde.

Spezifische Bedingungen und Ausnahmen

Um Gartenabfälle legal verbrennen zu dürfen, müssen meist folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Art des Materials: Es dürfen nur trockene, reine pflanzliche Abfälle verbrannt werden. Kein behandeltes Holz, kein Plastik, keine Speisereste oder andere Abfälle.
  • Ort: Die Verbrennung muss auf dem Grundstück erfolgen, auf dem die Abfälle angefallen sind.
  • Zeitpunkt und Dauer: Oft gibt es Beschränkungen bezüglich der Tageszeit (z. B. tagsüber, nicht in den späten Abendstunden) und der Dauer des Feuers, um Lärm- und Rauchbelästigung zu minimieren.
  • Abstand zu Gebäuden und brennbaren Materialien: Sicherheitsabstände sind zwingend einzuhalten.
  • Windverhältnisse: Bei starkem Wind ist das Verbrennen in der Regel untersagt.
  • Brandschutz: Ein Feuerlöscher oder Wasser muss in greifbarer Nähe sein.
  • Genehmigung/Anzeige: In vielen Fällen ist eine schriftliche Anzeige bei der Gemeinde, der Feuerwehr oder dem Ordnungsamt notwendig. Bei größeren Mengen oder speziellen Vorhaben kann eine Genehmigung erforderlich sein.

Wichtiger Hinweis: Auch wenn es in Ihrem Bundesland oder Ihrer Gemeinde theoretisch erlaubt ist, kann die Nachbarschaft durch Rauch und Geruch stark beeinträchtigt werden. Achten Sie darauf, Ihre Nachbarn nicht unnötig zu belästigen, da dies zu Streitigkeiten und Beschwerden führen kann.

Das Verbrennen von Grünabfällen im großen Stil, beispielsweise aus der gewerblichen Landwirtschaft oder Forstwirtschaft, unterliegt anderen, strengeren Regelungen und erfordert fast immer eine behördliche Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Was darf man verbrennen – und was nicht?

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist eine spezifische Praxis, bei der klar definiert sein muss, welche Materialien überhaupt unter den Begriff „Gartenabfälle“ fallen und welche chemischen oder physikalischen Verbrennungsprozesse zulässig sind. Die Verwirrung entsteht oft, weil viele Leute glauben, alles, was aus dem Garten kommt, könne bedenkenlos verbrannt werden. Das ist jedoch weit von der Realität entfernt.

Wenn vom Verbrennen von Gartenabfällen die Rede ist, sind damit fast ausschließlich reine, trockene pflanzliche Rückstände gemeint, die bei der Gartenpflege anfallen. Dazu gehören:

  • Laub und trockenes Gras
  • Äste und Zweige (nicht behandeltes Holz)
  • Staudenreste und verblühte Pflanzen
  • Kleinere Mengen Heckenschnitt

Diese Materialien sind vergleichsweise einfach und mit geringerer Schadstoffemission zu verbrennen. Der Fokus liegt hierbei auf der Reduzierung des Volumens. Allerdings ist selbst hier Vorsicht geboten: Wenn das Material feucht ist, entsteht viel Rauch und nur wenig Wärme, was die Luft unnötig belastet.

Verbotene Materialien beim Verbrennen

Die Liste der Materialien, die Sie niemals verbrennen dürfen, ist deutlich länger und umfasst alles, was über reine Pflanzenmasse hinausgeht oder bei der Verbrennung schädliche Stoffe freisetzt. Dazu gehören:

  • Kunststoffe und Verpackungsmaterialien: Diese setzen giftige Dämpfe frei.
  • Behandeltes Holz: Farben, Lacke, Imprägnierungen oder Klebstoffe sind gesundheitsschädlich.
  • Papier und Pappe: Wenn sie nicht explizit als brennbares Material für ein Lagerfeuer freigegeben sind, sondern als Abfall entsorgt werden sollen.
  • Speisereste und organische Abfälle: Diese ziehen Ungeziefer an und verursachen Gestank.
  • Bauschutt, behandeltes Metall oder andere kontaminierte Materialien: Diese sind extrem umweltschädlich.
  • Erde und Steine: Sie sind nicht brennbar und können beim Erhitzen platzen oder Funkenflug verursachen.

Das Verbrennen von Abfällen, die nicht rein pflanzlicher Natur sind, kann empfindliche Strafen nach sich ziehen, da es sich um illegale Abfallentsorgung handelt und die Umwelt gefährdet. Die zuständigen Behörden ahnden dies konsequent.

Tipp: Prüfen Sie vor dem Verbrennen stets den Zustand des Materials. Nur trockenes, reines Pflanzenmaterial ist überhaupt eine Überlegung wert. Feuchtes Material zu verbrennen ist nicht nur ineffizient, sondern auch eine unnötige Belastung für die Atemwege und die Umwelt.

Gefahren und Risiken des Gartenabfall-Verbrennens

Das Verbrennen von Gartenabfällen birgt eine Reihe von Gefahren und Risiken, die oft unterschätzt werden. Was für den Einzelnen wie eine einfache Entsorgungslösung erscheint, kann für die Umwelt, die eigene Sicherheit und die Nachbarschaft erhebliche negative Folgen haben. Es ist unerlässlich, sich dieser Risiken bewusst zu sein, bevor man sich für diese Methode entscheidet.

Eines der offensichtlichsten Risiken ist der Brandschutz. Ein unkontrolliertes Feuer kann schnell auf umliegende Gebäude, Zäune, Bäume oder trockene Vegetation übergreifen. Besonders in trockenen Sommern oder bei windigem Wetter kann ein kleines Feuer zu einem Flächenbrand eskalieren. Die Feuerwehr muss oft ausrücken, um solche Situationen zu löschen, was nicht nur Ressourcen bindet, sondern auch gefährlich für die Einsatzkräfte ist.

Luftverschmutzung und Gesundheitliche Folgen

Ein oft übersehener, aber sehr gravierender Nachteil ist die Luftverschmutzung. Bei der Verbrennung von pflanzlichen Abfällen entstehen Feinstaub, Kohlenmonoxid, Stickoxide, Rußpartikel und andere schädliche Emissionen. Diese belasten die Luftqualität erheblich und können:

  • Gesundheitliche Probleme verschlimmern: Menschen mit Atemwegserkrankungen wie Asthma oder COPD leiden besonders unter der zusätzlichen Belastung durch Feinstaub.
  • Neue Beschwerden verursachen: Reizungen der Augen, der Atemwege und der Haut sind häufige Folgen der Rauchbelästigung.
  • Umwelt belasten: Die Emissionen tragen zur allgemeinen Luftverschmutzung bei und können auch in höheren Konzentrationen schädlich sein.

Die Vorstellung, dass reine Pflanzenmaterialien „natürlich“ verbrennen und daher ungefährlich seien, ist ein Trugschluss. Jede Verbrennung produziert Schadstoffe, und die Menge ist abhängig vom Material und der Verbrennungstemperatur. Bei niedrigen Temperaturen, wie sie oft bei feuchten oder unvollständig verbrannten Gartenabfällen auftreten, entstehen besonders viele schädliche Gase.

Der Punkt ist klar: Auch das Verbrennen von rein pflanzlichen Abfällen ist eine Form der Luftverschmutzung, die vermieden werden sollte, wann immer es möglich ist.

Nachbarrechtliche Konflikte

Ein weiteres Risiko sind nachbarrechtliche Konflikte. Rauch und Geruchsentwicklung können Nachbarn erheblich stören. Auch wenn das Verbrennen theoretisch erlaubt ist, können anhaltende Belästigungen zu Beschwerden bei den Behörden führen, die dann einschreiten können. Dies kann im schlimmsten Fall zu einem Verbot oder empfindlichen Bußgeldern führen.

Gartenabfälle richtig entsorgen: Die Alternativen zum Verbrennen

Angesichts der strengen Auflagen, der potenziellen Gefahren und der negativen Umweltauswirkungen des Verbrennens von Gartenabfällen, ist es ratsam, sich mit alternativen Entsorgungsmethoden auseinanderzusetzen. Glücklicherweise gibt es heute zahlreiche umweltfreundliche und oft auch bequemere Wege, Grünschnitt und Pflanzenreste loszuwerden, die sowohl den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen als auch die Umwelt schonen.

Die erste und oft einfachste Alternative ist die häusliche Kompostierung. Wer einen eigenen Garten besitzt, kann mit einem Komposthaufen oder einer Komposttonne einen Großteil seines Grünschnitts selbst verwerten. Kompost ist ein wertvoller natürlicher Dünger für den eigenen Garten. Hierfür eignen sich Laub, Rasenschnitt (in Maßen), feine Äste und Pflanzenreste. Wichtig ist eine gute Mischung aus „grünem“ (feuchtem, stickstoffreichem) und „braunem“ (trockenem, kohlenstoffreichem) Material sowie ausreichende Belüftung.

Kommunale Entsorgungsangebote nutzen

Wenn die Menge an Gartenabfällen zu groß für den eigenen Kompost ist oder man keinen Kompost anlegen kann oder möchte, bieten die meisten Gemeinden und Städte praktische Lösungen an:

  • Biomülltonne: Viele Kommunen stellen spezielle Biomülltonnen zur Verfügung, die regelmäßig geleert werden. Hier können reine Bioabfälle wie Grünschnitt, Laub und kleinere Äste entsorgt werden. Informieren Sie sich über die genauen Bestimmungen Ihrer Gemeinde bezüglich der Annahme von Ästen und holzigem Material.
  • Wertstoffhöfe und Grüngutannahmestellen: Auf diesen zentralen Sammelstellen können Sie größere Mengen Gartenabfälle kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr abgeben. Informieren Sie sich über die Öffnungszeiten und Annahmebedingungen (z. B. maximale Aststärke, Mengenbegrenzung).
  • Abholung durch die Gemeinde: Einige Gemeinden bieten auch einen Abholservice für Gartenabfälle an. Oft gibt es hierfür feste Abholtermine, an denen Sie Ihren Grünschnitt gebündelt oder in speziellen Säcken für Gartenabfälle bereitstellen können.
  • Containerdienste: Für sehr große Mengen, beispielsweise nach einer umfangreichen Gartenumgestaltung oder dem Roden von Bäumen, ist die Beauftragung eines Containers für Gartenabfälle eine professionelle Lösung. Diese Dienste liefern den Container und holen ihn nach Befüllung wieder ab.

Diese organisierten Entsorgungswege stellen sicher, dass Ihre Gartenabfälle fachgerecht verwertet werden, sei es durch Kompostierung in großen Anlagen oder durch energetische Verwertung, und nicht die Umwelt unnötig belasten.

Entscheidungshilfe: Überlegen Sie, welche Menge an Gartenabfall regelmäßig anfällt und welche Kapazitäten Sie für die eigene Kompostierung haben. Für die meisten Privathaushalte sind die kommunalen Angebote die praktischste und umweltfreundlichste Wahl.

Regionale Unterschiede bei der Entsorgung von Gartenabfällen

Die Frage, ob und wie Gartenabfälle verbrennen darf, lässt sich nicht pauschal beantworten, da die Gesetzgebung und die Verordnungen stark variieren. Jedes Bundesland hat eigene Regelungen, und innerhalb der Bundesländer können auch die einzelnen Gemeinden eigene Satzungen erlassen, die strengere oder – seltener – lockerere Vorschriften machen. Diese regionalen Unterschiede sind entscheidend und müssen vor jeder Entsorgungsaktion geprüft werden.

In dicht besiedelten Ballungsräumen, wie in und um Berlin oder Hamburg, sind die Möglichkeiten des Verbrennens von Gartenabfällen auf Privatgrundstücken fast vollständig untersagt. Hier dominieren klare Vorschriften zur Abgabe auf Wertstoffhöfen oder zur Nutzung der Biotonne. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Minimierung von Umweltbelastungen und der Verhinderung von Brandgefahren in urbanen Gebieten.

Bundesländer im Fokus: Beispiele und Tendenzen

Betrachten wir einige Beispiele:

  • Sachsen: In Sachsen gibt es immer noch Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen zulassen. Diese sind jedoch an strenge Vorgaben geknüpft, wie Art des Materials, Tageszeit, Brandschutz und Mindestabstände. Eine vorherige Anzeige bei der Gemeinde ist oft erforderlich. Hier ist es wahrscheinlicher, dass man auf Ausnahmeregelungen stößt als in anderen Bundesländern.
  • Bayern: Bayern hat ebenfalls Verordnungen, die das Verbrennen von Gartenabfällen regeln. Generell ist es hier stark eingeschränkt und bedarf meist einer Genehmigung, besonders wenn größere Mengen anfallen. Die primären Entsorgungswege über kommunale Stellen sind hier stark favorisiert.
  • Brandenburg: Ähnlich wie in Sachsen gibt es in Brandenburg immer wieder Diskussionen und Regelungen, die das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen unter klaren Auflagen erlauben können. Aber auch hier gilt: Erkundigen Sie sich bei Ihrer lokalen Behörde.

Was Sie beachten müssen: Bei Ihrer lokalen Umweltbehörde, dem Ordnungsamt oder der Stadtverwaltung erhalten Sie die verbindlichsten Auskünfte. Suchen Sie nach Begriffen wie „Gartenabfallverordnung“, „Lagerfeuerordnung“ oder „Brauchtumsfeuer“ auf der Website Ihrer Gemeinde.

Die Tendenz geht deutschlandweit klar in Richtung einer Vermeidung des Verbrennens. Die Hauptgründe sind der Umweltschutz und die Förderung der Kreislaufwirtschaft. Daher ist es ratsam, sich von der Idee des Verbrennens zu lösen und sich mit den verfügbaren Entsorgungsalternativen vertraut zu machen, auch wenn die regionalen Unterschiede noch bestehen.

Muss ich für das Verbrennen eine Genehmigung beantragen?

Die Notwendigkeit einer Genehmigung für das Verbrennen von Gartenabfällen ist ein zentraler Punkt, der häufig zu Unsicherheiten führt. Grundsätzlich gilt: Wenn es sich nicht um ein kleines, kurzzeitiges und unbedenkliches Feuer handelt, das ausschließlich zur Brauchtumspflege dient (wie z. B. ein Osterfeuer, das separat geregelt ist), müssen Sie für das Verbrennen von Gartenabfällen fast immer eine Genehmigung einholen oder zumindest eine Anzeige bei der zuständigen Behörde erstatten.

Die „Generalausnahme“, dass jeder seinen Grünschnitt auf dem eigenen Grundstück verbrennen darf, existiert in den meisten Regionen Deutschlands nicht mehr. Die Vorschriften zum Schutz von Luftqualität und Gesundheit sowie zur Brandverhütung haben dazu geführt, dass das offene Verbrennen von Pflanzenresten streng reglementiert ist. Die zuständigen Stellen sind in der Regel die Gemeinde, das Ordnungsamt, die untere Naturschutzbehörde oder manchmal auch die Feuerwehr.

Unterschied zwischen Anzeige und Genehmigung

Es ist wichtig, zwischen einer Anzeige und einer Genehmigung zu unterscheiden:

  • Anzeige: Bei einer Anzeige informieren Sie die Behörde lediglich über Ihr Vorhaben. Oftmals ist dies für kleine Mengen trockener pflanzlicher Abfälle auf Privatgrundstücken, wo es nicht explizit verboten ist, ausreichend. Sie müssen aber davon ausgehen, dass die Behörde bei Bedenken einschreiten kann, wenn Ihre Aktion z. B. gegen nachbarschaftsrechtliche Belange verstößt oder zu stark raucht.
  • Genehmigung: Eine Genehmigung ist eine ausdrückliche Erlaubnis der Behörde, die oft an detaillierte Auflagen gebunden ist. Diese wird typischerweise für größere Mengen, in bestimmten Gebieten (z. B. Wasserschutzgebieten) oder wenn die Verbrennung außerhalb der üblichen Rahmenbedingungen stattfinden soll, benötigt. Das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt auf größeren Flächen fällt oft darunter.

Die Faustregel lautet: Im Zweifelsfall immer nachfragen! Ein Anruf bei Ihrer Gemeinde kann Ihnen viel Ärger und mögliche Bußgelder ersparen. Fragen Sie gezielt nach den lokalen Vorschriften zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen.

Selbst wenn eine Genehmigung erteilt wird, sind die Auflagen oft zahlreich: So muss das Feuer beaufsichtigt werden, es darf nur eine bestimmte Tageszeit eingehalten werden, und es muss jederzeit die Möglichkeit zur Brandbekämpfung vorhanden sein. Ignorieren dieser Auflagen kann zum Widerruf der Genehmigung und zu empfindlichen Strafen führen.

Sichere Handhabung und Brandschutz beim Verbrennen

Sollten Sie in einer Region leben, in der das Verbrennen von Gartenabfällen unter bestimmten, strengen Auflagen erlaubt ist und Sie die notwendige Genehmigung oder Anzeige getätigt haben, ist die sichere Handhabung oberstes Gebot. Ein unkontrolliertes Feuer kann schnell zu einer Gefahr für Menschen, Tiere und Sachwerte werden. Daher sind umfassende Brandschutzmaßnahmen unerlässlich, bevor Sie auch nur daran denken, ein Feuer zu entfachen.

Das Wichtigste ist die Wahl des richtigen Standortes. Der Verbrennungsplatz muss:

  • Frei von brennbaren Materialien sein: Halten Sie einen Mindestabstand von mindestens 10 bis 15 Metern zu Gebäuden, Scheunen, Schuppen, Zäunen, Hecken, Bäumen und anderen brennbaren Objekten. Bei starkem Wind sind größere Abstände ratsam.
  • Auf einem nicht brennbaren Untergrund liegen: Ein solcher Untergrund ist beispielsweise Stein, Kies oder blanke Erde. Vermeiden Sie Grasflächen, insbesondere trockenes Gras, das leicht entzündbar ist.
  • Vor Wind geschützt sein (soweit möglich): Ein windgeschützter Ort reduziert das Risiko der Funkenbildung und des Funkenflugs. Bei starkem Wind darf ohnehin kein Feuer entfacht werden.

Ausrüstung und Löschmittel

Zur Vorbereitung gehört auch die Bereitstellung von ausreichenden Löschmitteln. Sie müssen jederzeit griffbereit sein und im Notfall schnell eingesetzt werden können:

  • Wasser: Ein gefüllter Gartenschlauch, Eimer mit Wasser oder ein Feuerlöscher (idealerweise ein ABC-Pulverlöscher oder ein spezieller Feuerlöscher für feste Stoffe) sind unerlässlich.
  • Sand oder Erde: Große Mengen Sand oder Erde können ebenfalls zum Löschen verwendet werden, um Flammen zu ersticken.
  • Feuerhaken oder Schaufel: Zum Bewegen von brennendem Material und zum Eindämmen des Feuers.

Denken Sie daran: Selbst wenn Sie glauben, das Feuer gut im Griff zu haben, kann sich eine Glut entwickeln und unerwartet wieder entfachen. Lassen Sie das Feuer niemals unbeaufsichtigt, bis alle Glut vollständig erloschen ist und die Asche erkaltet ist.

Das Feuer beaufsichtigen und löschen

Während des Verbrennungsvorgangs und danach sind folgende Punkte kritisch:

  • Ständige Beaufsichtigung: Mindestens eine verantwortliche Person muss jederzeit am Feuer bleiben.
  • Keine Beschleuniger: Verwenden Sie niemals Benzin, Spiritus oder andere brennbare Flüssigkeiten, um das Feuer anzufeuern. Dies kann zu Stichflammen und schweren Verbrennungen führen.
  • Kontrolliertes Abbrennen: Bauen Sie das Feuer langsam auf. Fügen Sie nur nach und nach trockenes Material hinzu.
  • Vollständiges Löschen: Wenn das Feuer beendet ist, muss die Glut vollständig abgelöscht werden. Gießen Sie reichlich Wasser darauf, rühren Sie die Asche um und wiederholen Sie den Vorgang, bis keine Hitze mehr spürbar ist.
  • Nachkontrolle: Überprüfen Sie die Feuerstelle auch noch Stunden später und am nächsten Morgen, ob nicht doch noch glimmende Reste vorhanden sind.

Die Einhaltung dieser Sicherheitsregeln ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch ein Ausdruck von Verantwortung gegenüber sich selbst, der Gemeinschaft und der Umwelt. Wer Gartenabfälle verbrennen möchte, muss sich dieser Verantwortung bewusst sein und die erforderlichen Vorkehrungen treffen.